Vergaberichtlinien Johann Bünting-Förderpreis

Die Johann Bünting-Stiftung vergibt über die allgemeine Förderung von Projekten hinaus einmal im Jahr den Johann Bünting-Förderpreis.

Ideen und Ziele
Ehrenamtliches Engagement für soziale Projekte wird in unserer Zeit immer wichtiger. Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, leisten in vielfältiger Form einen wichtigen Beitrag für ihre Mitmenschen, für unsere Gesellschaft. Oft wirken sie im Verborgenen und ihre Leistungen werden nicht gebührend wahrgenommen. Die ehrenamtlichen Leistungen werden als selbstverständlich angesehen, was sie aber wahrlich nicht sind.

Besonders betrifft dies das ehrenamtliche Engagement
„Jung für Alt und Alt für Jung“.

Mit der Verleihung des Johann Bünting-Förderpreises sollen ehrenamtlich tätige Menschen belohnt und gewürdigt werden, die trotz ihres Engagements unscheinbar im Verborgenen wirken.

Bewerbungskriterien
Die Vergabe des Johann Bünting-Förderpreises wird jährlich ausgeschrieben. Vorschläge für die Verleihung des Preises werden jeweils bis zum 28. bzw. 29. Februar (Datum Poststempel) entgegengenommen. Die Bewerbung soll möglichst überzeugend begründet sein. Nähere Informationen sind dem Vorschlagbogen zu entnehmen.

Der Preis
Der Johann Bünting-Förderpreis ist mit je 5.000 Euro dotiert und wird jährlich an zwei Preisträger vergeben. Außerdem wird ein Sonderpreis von 5.000 Euro für ein Schulprojekt vergeben, um dessen Weiterführung zu gewährleisten.

Einzugsgebiet
Die Kernregionen, in denen mit dem Johann Bünting-Förderpreis Projekte und Initiativen gewürdigt werden, umfassen unser Fördergebiet das Sie dieser Liste oder dieser Karte entnehmen können.

Jury
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury. Dieser Jury gehören Personen an, die auf unterschiedliche Weise mit dem Förderthema verbunden sind.

Preisverleihung
Die Preisverleihung findet in Abstimmung mit den Preisträgern bei Ihnen vor Ort statt.

Stand: Mai 2022